Unterversicherung von Immobilien vermeiden

Laut dem Ergebnis einer aktuellen Studie sind die meisten Immobilien unterversichert. Nach der Fertigstellung eines Neubaus kann man den Wert einer Immobilie meist noch sehr exakt feststellen und hat noch alle Rechnungen und Kalkulationen parat. Jahre später aber hat sich an den Gebäuden meist einiges verändert, Teile wurden angebaut und umgebaut, neue Investitionen gemacht und dies wird oftmals nicht im Versicherungs index vermerkt oder beachtet.

Eigentlich müsste eine Immobilie jedes Jahr aufs neue geschätzt werden, um so die angemessene Versicherungssumme festzustellen, damit die Hauseigentümer im Falle von Feuer, Wasser-oder Sturmschäden eine faire Erstattung des Schadens erhalten. In solchen Fällen werden die Schäden an der Immobilie durch die Wohngebäudeversicherung ersetzt und welche Versicherungen dazu die Besten Konditionen anbieten, kann hier in einer Übersicht abgerufen werden.

Der Gebäudeversicherungswert 1914

Um eine einheitliche Bemessungsgrundlage für den Wert von gebrauchten Immobilien zu schaffen, rechnen Gebäudeversicherer heute nur noch mit dem so genannten Wert „1914“. Dieser muss stets korrekt ermittelt und von Jahr zu Jahr neu berechnet werden – sowie auch Umbauten, neue Investitionen wie Fenster oder im Nachhinein angebrachter Dämmschutz berücksichtigen. Der Gebäudeversicherungswert „1914“ errechnet sich ganz einfach, indem man den Neubauwert in Euro durch den Neuwertfaktor dividiert. Ergebnis ist ein fiktiver Rechenwert mit Hilfe dessen bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung von Gebäudewerken und damit der Versicherungsprämien für die jeweiligen Immobilien berechnet werden kann.

Warum 1914?

Die Zahlenkombination hört sich an wie eine Jahreszahl, ist sie auch. Der Grund, weshalb man das Jahr 1914 als Basis nimmt ist, weil in diesem Jahr vor Beginn des ersten Weltkrieges die Baupreise das letzte Mal stabil und damit aussagekräftig waren und nicht unterschiedlichen und variierenden Baupreissteigerungen wie in den Jahren seit dem Krieg unterworfen waren.

Welcher Schutz besteht bei einer Gebäudeversicherung?

Natürlich gibt es wie für alle Versicherungen (egal ob Krankenversicherung, Kfz-Versicherung oder allgemeine Haftpflichtversicherung) auch für die Versicherung des Gebäudes unterschiedliche Anbieter mit verschiedenen Konditionen, Sicherungsschutzmaßnahmen und Betragssätzen. Ein Vergleich lohnt sich hierbei auf jeden Fall und macht sich in den meisten Fälle durchaus bezahlt. In der Regel werden aber meist alle Versicherungsanbieter für folgende Schäden aufkommen: Feuer (auch Explosion, Implosion oder Blitzschlag), Rohrbruch, Frost und Wasserschäden, Schäden durch Naturgewalten wie durch Sturm und Hagel.

Unter die spezifischen Dienstleistungen und Maßnahmen des Versicherungsschutzes, die je nach Versicherungsgesellschaft stark variieren können, fallen Schäden wie „Elementarschäden“ (durch Erdbeben, Überschwemmungen und Erdrutsche) sowie Schäden durch Graffiti und Wasserzuleitungsschäden außerhalb des Hauses.

Der Beitrag wurde am Montag, den 19. Juli 2010 um 09:00 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
Keine Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI
Hinterlasse deinen Kommentar!
Einen Kommentar hinterlassen