Haushaltversicherung
In einem fertig eingerichteten Haus oder einer schön möblierten Wohnung kommt man leider nur selten zur Ruhe. Irgendein Inventar macht immer mal Probleme. Vom tropfenden Wasserhahn bis zum streikenden Geschirrspüler, vom Kurzschluss im Herd bis zur auslaufenden Waschmaschine. Hier kann meist nur eine Haushaltsversicherung die Schäden begleichen.
Was genau ist eine Haushaltsversicherung?
Eine solche Versicherung soll die finanziellen Folgen abdecken, die im Haushalt durch undichte Leitungen, Diebstahl, Feuer- oder Wasserschäden, brechendes Glas sowie Vandalismus entstanden sind. Viele andere Policen decken meist nur jene Schäden ab, die am Haus entstehen. Sie beziehen sich in der Regel jedoch nicht auf das Inventar und die Gebrauchsgegenstände in den Wohnräumen. So ermöglicht es die Versicherungszahlung etwa, eine neue Waschmaschine kaufen oder die Wasserschäden im Dielenfußboden nach einem Malheur beheben zu lassen. Ein besonders häufig eintretender Schadensfall ist übrigens der brennende Weihnachtsbaum, bei dem sich das Feuer auf Vorhänge, Schränke und natürlich die gerade gekauften Geschenke erstreckt. Hier ist es wichtig, die finanziellen Folgen abzudecken. Die Haushaltsversicherung greift in einem solchen Fall.
Was deckt die Haushaltsversicherung ab?
Grundsätzlich ist nur das Inventar versichert. Gemeint sind damit alle Gebrauchsartikel sowie Möbel, die sich in der Wohnung selbst befinden. Reißt ein Sturm die Ziegel vom Dach oder setzt eine Überflutung den Garten unter Wasser, haftet die Versicherung nicht. Ist der Sturm jedoch so stark, dass das Geschirr aus dem Regal fällt und bricht oder führt eine defekte Wasserleitung zu austretender Nässe in den Wohnräumen, so übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Somit werden alle Folgen von natürlichen Ereignissen wie Erdbeben, Stürmen, Gewittern, Steinschlägen oder Bränden abgedeckt. Wichtig ist, dass auch die wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden, die durch Einbrüche, Diebstähle oder gewaltsames Zerstören von Gegenständen eintreten können.
Wann kann die Versicherung nicht greifen?
Wie jede andere Police beinhaltet auch die Haushaltsversicherung einen Haftungsausschluss. Dieser tritt zunächst dann ein, wenn die Schäden selbst herbeigeführt wurden. Ebenso, wenn die nötigen Maßnahmen unterblieben sind, um vorhersehbare Zerstörungen zu vermeiden. Wer also bei einem schweren Sturm die Fenster offen lässt und die teure Porzellansammlung direkt in den Windkanal stellt, wird mit einer Begleichung der Folgen nicht rechnen dürfen. Zudem sind alle eingetretenen Schäden genau zu beziffern. Das mag bei kaputten Geräten noch möglich sein, gestaltet sich aber meist bei gestohlenen Gegenständen äußerst schwierig. Wurden vor einer Fahrt in den Urlaub außerdem nicht alle Fenster und Türen fest verschlossen sowie der Hauptwasserhahn abgedreht, leistet die Versicherung in der Regel auch keinen Ersatz für eventuelle Schäden. Genaueres sollte in jedem Fall aber mit dem Versicherungsberater vereinbart werden.